3.


Gemeinnützigkeit und Verwendung der Mittel

3.1

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Ausbildung nach näherer Maßgabe des 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird nicht bezweckt.

3.2

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

3.3

Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.4

Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

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