| 4. | Mitgliedschaft | |||||||||
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Die Gesellschaft hat folgende Formen der Mitgliedschaft: 1. ordentliche Mitglieder 2. fördernde Mitglieder 3. korporative Mitglieder |
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4.1 |
Die Aufnahme neuer Mitglieder und der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt durch das Leitungsteam/Vorstand. Dieser Beschluss kann durch die nächste Mitgliederversammlung rückgängig gemacht werden. |
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4.2 |
Die Kündigung einer Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Sie gilt als rechtsgültig, wenn sie mindestens 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres dem Vorstand angezeigt wurde. |
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Mitgliedschaft | ||||||||||