4. Mitgliedschaft
Die Gesellschaft hat folgende Formen der Mitgliedschaft:

1. ordentliche Mitglieder
2. fördernde Mitglieder
3. korporative Mitglieder

4.1

Die Aufnahme neuer Mitglieder und der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt durch das Leitungsteam/Vorstand. Dieser Beschluss kann durch die nächste Mitgliederversammlung rückgängig gemacht werden.

4.2

Die Kündigung einer Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Sie gilt als rechtsgültig, wenn sie mindestens 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres dem Vorstand angezeigt wurde.

Mitgliedschaft

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