6. Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind:

1. Die Mitgliederversammlung
2. Das Leitungsteam [Vorstand]

Das Leitungsteam arbeitet ehrenamtlich.

6.1.1

Die Mitgliederversammlungen sind als ordentliche Versammlungen mindestens einmal jährlich vom Leitungsteam einzuberufen, als außerordentliche dann, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung von einem Viertel sämtlicher ordentlicher Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Leitungsteam verlangt wird.

6.1.2

Die Mitgliederversammlung ist vom Leitungsteam schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung der Frist von mindestens 6 Wochen einzuberufen.

6.1.3

Zusätzliche Verhandlungspunkte werden auf die Tagesordnung gesetzt, wenn sie spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Leitungsteam/Vorstand beantragt worden sind. Ausnahmen von dieser Regelung und eine Änderung der Tagesordnung kann die entsprechende Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen.

6.1.4

Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Wenn Satzungsänderungen oder Änderungen der Geschäftsordnung zu beschließen sind, ist die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder erforderlich.

6.1.4.1

Bei Beschlussunfähigkeit beruft das Leitungsteam unverzüglich eine 2., dann außerordentliche Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung ein. Diese ist dann, unabhängig von der Zahl der Erschienenen, beschlussfähig. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist auf diese unbedingte Beschlussfähigkeit hinzuweisen.

6.2.1

Der Vorstand besteht aus 2 - 4 Mitgliedern.

6.2.2

Der Vorstand der Gesellschaft versteht sich als Leitungsteam und tritt nach innen und nach außen auch unter dieser Bezeichnung auf.

6.2.3

Vorstand im Sinne des 26 BGB und damit gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft sind alle Leitungsteammitglieder. Jedes Leitungsteammitglied ist allein vertretungsberechtigt. In besonderen Fällen kann das Leitungsteam andere Personen mit der Vertretung einzelner Aufgaben beauftragen.

6.2.4

Das Leitungsteam wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Es bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neues Leitungsteam gewählt ist.

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