2. Zweck und Aufgaben der Gesellschaft
2.1 Die Gesellschaft bezweckt die Förderung der angewandten Sozialwissenschaften durch:
2.1.2 die Förderung von Personen und Institutionen, die auf dem Gebiet der Organisationsentwicklung (OE) in Forschung und Praxis tätig sind,
die Förderung und Verbreitung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in Wirtschaft, Verwaltung und öffentlichen Institutionen sowie die Anwendung von Organisationsentwicklung in der Praxis,
2.1.3 die Erarbeitung fachlicher Qualifikationskriterien für professionelle Organisationsentwicklung.
2.2 Die Gesellschaft stellt sich im einzelnen folgende Aufgaben:
2.2.1 Bildung und Förderung von Regionalgruppen, bzw. Lerngruppen und deren Vernetzung
2.2.2 Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Organisationsentwicklung
2.2.3 Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für eine fachlich qualifizierte Aus- und Weiterbildung sowie für eine fachlich qualifizierte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Organisationsentwicklung
2.2.4 Förderung von und Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Lehrveranstaltungen
2.2.5 Zusammenarbeit mit Medien zur Verbreitung sozialwissenschaftlichen Gedankengutes in der breiteren Öffentlichkeit
2.2.6 Information über das Geschehen auf dem Gebiet der Organisationsentwicklung
2.2.7 Zusammenarbeit und Austausch mit Berufs- und Fachinstitutionen der Organisationsentwicklung im internationalen Bereich
2.2.8 Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die im Rahmen der gemeinnützigen Zielsetzung der Förderung der Organisationsentwicklung dienen.
2.2.9 Die Zwecke der Gesellschaft sollen nicht wenigen Berufs- oder Interessensgruppen, sondern der Allgemeinheit dienen.

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